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EU-Anpassungslehrgang

Nach der Verordnung des Kultusministeriums zur Umsetzung allgemeiner Regelungen zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrerberufe (EU-EWR-Lehrerverordnung) vom 15. August 1996 (GBI. S. 564; K.u.U. S. 718) ist die Durchführung des EU-Anpassungslehrgangs in bestimmten Fällen für ausländische Lehrerinnen und Lehrer Pflicht, wenn sie in Baden-Württemberg im Schuldienst arbeiten wollen. Ausbildung und Prüfung lehnen sich an die Regelungen des Referendariats (BSPO) an. Ausbildungsfächer am Seminar sind dementsprechend auch Didaktik der jeweiligen Ausbildungsfächer, Pädagogik und Pädagogische Psychologie sowie Schulorganisation und Schulrecht.

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